Kopfläuse

Falls Ihr Kind von Läusen befallen ist, teilen Sie dies der Schule bitte unbedingt mit. Gemeinschaftseinrichtungen dürfen dann nicht besucht werden. Behandeln Sie die Läuse umgehend und schicken Sie ihr Kind am nächsten Tag nur dann zur Schule, wenn ganz sicher ist, dass sich keine Läuse mehr ausbreiten können. Nach der Erstbehandlung, zu der auch unbedingt das Auskämmen von Nissen gehört, ist auf Anraten der Ärzte unbedingt eine Zweitbehandlung notwendig, um ganz sicher zu gehen, dass nicht wieder Läuse aus den noch verbliebenen Nissen ausschlüpfen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.