Schulberatung

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Die staatliche Schulberatung in Bayern bietet Schülern, Eltern und Lehrern qualifizierte Ansprechpartner an den Schulen.

 

 

 

Schulberatung ist ein Teil der schulischen Erziehungsaufgabe

Beratung von Schülern und Eltern ist daher Aufgabe einer jeden Schule und einer jeden Lehrkraft.
Darüber hinaus bedürfen die Schulen bei der Beratungsarbeit besonderer Unterstützung durch Beratungslehrer und Schulpsychologen.
Schulberatung ist für die Ratsuchenden freiwillig, vertraulich und kostenlos. Sowohl Beratungslehrer als auch Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht.

Die Aufgabenbereiche beider Personengruppen überschneiden sich teilweise.

Freiwilligkeit und Freiheit

Beratung ist grundsätzlich freiwillig. Der Ratsuchende bestimmt, welchen Berater er in Anspruch nehmen will, ob er eine begonnene Beratung fortsetzt oder abbricht. Dabei gibt er Ratsuchende das Problem vor und bestimmt den Rahmen mit, in dem eine Problemlösung erarbeitet werden soll.

Professionalität

Die Aufgabe der allgemeinen Beratung hat jeder Beamte (Art.64 BayBG) und jeder Lehrer (Art. 78 BayEUG).

 

 

Informationen zum Übertritt auf weiterführende Schulen

Informationsunterlagen der Grundschule für Eltern und SchülerInnen der 3. Jahrgangsstufe
Das bayerische Schulsystem: Viele Wege führen zum Ziel 
(Download .ppt, danach bitte schreibgeschützt öffnen)

 

Schlechte Laune – oder steckt mehr dahinter?

Depression: ein Problem, das leider immer mehr Menschen und auch Kinder betrifft. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen wachsam sein, wenn es Kindern an unserer Schule nicht gut geht. Für die Beschäftigung mit diesem Thema hat unsere Schulpsychologin Sabine Polster ein Schreiben verfasst, das erste Informationen bei einem begründeten Verdacht gibt. Bitte sprechen Sie uns an oder wenden sich vertrauensvoll an Frau Polster.

Elterninformation „Depression“

 

Schulleistungen

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Leistungen Ihres Kindes finden Sie hier den von uns verwendeten Notenschlüssel. Bitte beachten Sie, dass Abweichungen aus pädagogischen Gründen jederzeit möglich sind.